Das Anbieten von Waren, Speisen und jeglicher Ausschank von Getränken kann nur im Zusammenhang mit einem direkt ansässigen und am Verkaufsoffenen Sonntag teilnehmenden gewerblichen Anbieter erfolgen.
Will ein Dritter (z. B. ein Verein) ohne gewerblichen Hintergrund Waren, Speisen oder Getränke anbieten, hat er sich mit einem gewerblichen, am Verkaufsoffenen Sonntag teilnehmenden Anbieter in Verbindung zu setzten.
Beim Verkauf von Speisen und Getränken sind die derzeit geltenden Richtlinien des Wirtschaftskontrolldienstes einzuhalten.
Ob die Teilnahme genehmigt wird, wird nach Abgabe der Anmeldung vom Gewerbeverein Ihringen und der Gemeinde Ihringen entschieden.
Nach der Genehmigung erhält jeder Teilnehmer eine Rechnung von der Gemeinde. Diese ist als Vorauszahlung fällig. Für die Teilnahme werden die folgenden Beträge in Rechnung gestellt:
- Teilnahmegebühr (Standgebühr) 30,00 EUR
- Ausschankgenehmigung 20,00 EUR
Eine Ausschankgenehmigung wird nur benötigt und in Rechnung gestellt, falls Getränke und / oder Essen verkauft werden.
Nichtangemeldete Teilnehmer werden incl. einer Bearbeitungsgebühr durch die Gemeinde Ihringen nachbelastet.
Wir bedanken uns bei allen Gastronomen, dass sie ihre Toiletten wieder den Besuchern zur Verfügung stellen!
Veranstalter: Gemeinde Ihringen
In Kooperation mit der Winzergenossenschaft Ihringen
und dem Gewerbeverein Ihringen
Anmeldeformulare: PDF